Schwerpunkte

Nachführung des Lohnsystems unnötig

Das 1991 eingeführte und gegenwärtig aktuelle Lohnsystem genügt nach Meinung der Vereinigten Personalverbände im Wesentlichen noch heute den Ansprüchen an ein modernes Lohnsystem, da sowohl Leistungskomponenten als auch Erfahrungswerte darin eingeschlossen sind.

Ein Lohn, welcher ausschliesslich nach Leistung bemessen werden soll, ist nicht mehr transparent und vergleichbar. Erfahrung soll als zentraler Wert unserer Gesellschaft weiterhin angemessen honoriert werden. Die Einführung halber Stufen ist alter Wein in neuen Schläuchen und stellt eine Kontradiktion zur beabsichtigten Förderung der Leistung dar. Die Vorgabe, die Lohnrevision kostenneutral durchzuführen, verhindert eine unbefangene Überprüfung aller Löhne.

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Das aktuelle Lohnsystem hat sich bis heute immer als flexibel erwiesen. So war es auch in Zeiten von Personalmangel möglich, Personen angemessen einzustufen. Des Weiteren erlaubt das aktuelle System sowohl Rückstufungen aus auch Zulagen bei besonderen Leistungen. Es kann sich somit laufenden Veränderungen genügend anpassen.

Die Leistungskomponente spielt bereits im heutigen System eine zentrale Rolle: Entgegen einem weit verbreiteten Irrtum steigen die Staatsangestellten des Kantons Zürich nicht jedes Jahr automatisch um eine Lohnstufe: Mehr Lohn erhält seit 1991 mit wenigen Ausnahmen nur, wer im Rahmen der Leistungsbeurteilung eine gute Qualifikation erhält und wenn überhaupt finanzielle Mittel für eine Beförderung vorhanden sind. In den letzten Jahren konnten angesichts der schlechten Finanzlage des Kantons nicht einmal alle diejenigen Mitarbeiter befördert werden, deren Leistungen dies rechtfertigen würde. Der sogenannte Stufenautomatismus ist damit keine Realität, sondern höchstens ein politisches Schlagwort.

Soll Lohn ausschliesslich auf Leistung basieren, versinkt die Erfahrung als einer der zentralen Werte unserer Gesellschaft in der Bedeutungslosigkeit. Gleichzeitig steigt die Gefahr, dass eine ungleiche Behandlung bei einer ausschliesslich leistungsorientierten Entlöhnung nicht mehr als solche erkannt wird, da sie unter dem Deckmantel angeblich besserer Leistung gerechtfertigt wird. Die Gefahr ungleicher Entlöhnung besteht insbesondere bei den von Frauen dominierten Berufen in der Schule und im Gesundheitssektor.

Die Einführung halber Stufen ist insofern alter Wein in neuen Schläuchen als bei Lehrpersonen diese Stufenregelung bereits gilt. Die Erfahrung dort zeigt, dass dies eine Kontradiktion zur beabsichtigen Förderung der Honorierung guter Leistungen darstellt, da der Stufenanstieg wesentlich langsamer vonstatten geht. Zudem waren in den letzten Jahren für solche Aufstiege keine Mittel vorhanden.

Die Vorgabe der Regierung, die Anpassung von Richtfunktionen müsse kostenneutral sein, verunmöglicht eine unbefangene Überprüfung, da die Gefahr besteht, dass notwendige Lohnkorrekturen nach oben aufgrund dieser Vorgabe nicht realisiert werden.

05.04.2006    

VPV – die Dachorgansisaton
der Zürcher Verbände des Staatspersonals

Die Vereinigten Personal­verbände (VPV) sind die Dachorganisation von 13 Berufsverbänden im Kanton Zürich mit rund 20'000 Mitgliedern. Sie vertreten die Interessen der rund 100'000 Personen, die bei der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich versichert sind.


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