Vernehmlassung zum „Gesetz über die EB Zürich, kantonale Schule für Berufsbildung“

von Dominik Schmid

Sehr geehrte Frau Regierungsrätin Dr. Silvia Steiner

Sehr geehrte Damen und Herren

 

Sehr gerne nehmen wir die Einladung zur Vernehmlassung „Gesetz über die EB Zürich, kantonale Schule für Berufsbildung“ an und nehmen hiermit fristgerecht Stellung:

 

Als Berufsverband mit Verankerung in der Grund- und Weiterbildung stellen wir fest:

  • Der Konkurrenzdruck, veränderte Bildungserwartungen und die Anforderung, Kurse kostendeckend anzubieten und die damit einhergehende Anhebung der Kurskosten haben zur Aufhebung von Nischenangeboten und schliesslich zu einer strategischen Neuausrichtung der EB Zürich geführt.
  • Mit dem Rückzug der EB Zürich aus dem Weiterbildungsmarkt ist die Bildungslandschaft ärmer geworden. Die EB Zürich genoss ein hohes Ansehen, gerade bezüglich der breiten Angebotspalette und der hohen didaktischen und inhaltlichen Qualität. Die Angebotspreise ermöglichten den Besuch von Kursen auch für Menschen mit kleinem Budget.
  • Die Gewährung von unternehmerischen Freiheiten im Sinne der Markt- und Konkurrenzfähigkeit unter gleichzeitiger Erfüllung des Bildungsauftrags wäre viel früher entscheidend gewesen. Zum heutigen Zeitpunkt und auch angesichts der aktuellen Zielsetzungen der EB Zürich, erachten wir eine Verselbständigung der EB Zürich als verspätet und obsolet.

Sollte das Gesetz in dieser Form eingeführt werden, halten wir als Angestelltenverband folgendes fest:

  • In Gesprächen mit Angestellten ist uns aufgefallen, dass
    • keine oder nicht genügende Klarheit über die künftigen Aufgaben besteht und von einem nicht ausreichenden Informationsstand auszugehen ist;
    • anderseits viele Angestellte sehr konkrete Ideen haben, was sie in Bezug auf die neue strategische Ausrichtung beitragen könnten.
  • Auch bei einem offenen und unklaren Ausgang von (gesetzlichen) Veränderungen erachten wir eine zeitnahe, transparente Kommunikation unter Einbezug von Vorschlägen der Angestellten als zentral.
  • In den „Erläuterungen zum Gesetz über die EB Zürich, kantonale Schule für Berufsbildung § 10“ sowie über den Wortlaut von §10 des Gesetzesentwurfes über die EB Zürich, kantonale Schule für Berufsbildung lesen wir, dass die Arbeitsverhältnisse zwar auch künftig öffentlich-rechtlich und gemäss den Bestimmungen der kantonalen Personalgesetzgebung ausgestaltet werden. Allerdings soll über das Personalreglement auch davon abgewichen werden können. Dabei werden die „besonderen Verhältnisse der EB Zürich“, die dies erlauben sollen, nicht näher definiert. Das hinterlässt den Eindruck, dass es in der Beliebigkeit des Arbeitgebers liegt, besondere Verhältnisse geltend zu machen und Regelungen einseitig festzulegen. In diesem Zusammenhang gilt es, die „besonderen Verhältnisse“ im Voraus zu konkretisieren.

Wir erachten es als zentral, dass abweichende Regelungen nur insofern von der kantonalen Gesetzgebung abweichen dürfen, sofern sie nicht einseitig zulasten des Personals ausgestaltet werden. Falls schlechtere Bedingungen in einem spezifischen Bereich unumgänglich sein sollten, muss anderweitig Ausgleich geschaffen werden.

  • Ausserdem ersuchen wir um Beizug der Sozialpartner, sobald von den kantonalen Personalgesetzgebung abgewichen werden soll.
  • Als nicht haltbar erachten wir, dass die Marktfähigkeit bzw. Wirtschaftlichkeit über die Löhne der Angestellten ausgetragen werden soll (vgl. Erläuterungen zum Gesetz über die EB Zürich, kantonale Schule für Berufsbildung § 10). Einmal abgesehen davon, dass wir eine Verselbständigung der EB Zürich als verspätet und als nicht mehr notwendig erachten, erkennen wir keinen ersichtlichen Grund für Anpassungen bei den aktiven und evtl. neu anzustellenden Lehrpersonen. Hier muss der Kanton sowie das evtl. neu gestaltete Unternehmen Verantwortung übernehmen. Es ist nicht zulässig mit dem Argument der Konkurrenzfähigkeit die Bürde des wirtschaftlichen Risikos auf das Personal abzuwälzen.
  • Ausserdem gilt es zu bedenken, dass mit schlechteren Arbeitsbedingungen und Löhnen nicht das beste Lehrpersonal gewonnen werden kann, was wiederum die Konkurrenz- und Handlungsfähigkeit einer Schule nachhaltig beeinträchtigen kann. Zudem wird auch für die neu definierten anspruchsvollen Aufgaben qualifiziertes Personal benötigt.

 

Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme und Berücksichtigung unserer Überlegungen und Vorbehalte.

Freundliche Grüsse

 

Sabina Erni

Leiterin Beruf und Innovation

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